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# Antrag Verfahrenskostenhilfe
Fragebogen zum Versorgungsausgleich

Reichen Sie jetzt Ihre
Scheidung ein

Wir sorgen für eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung Ihrer Scheidung. Bei Fragen während des laufenden Scheidungsverfahrens sind wir immer für Sie erreichbar. Im Falle einer einvernehmlichen Scheidung berechnen wir Ihnen keine außergerichtliche Beratungsgebühr. Dadurch können Sie bis zu 50% der Kosten einsparen.

Ablauf der
Scheidung online

Scheidungskosten berechnen​

Mithilfe unseres Scheidungskostenrechners können Sie sofort einen Überblick über die gesamten Gebühren Ihres Scheidungsverfahrens erhalten. Ausserdem erstellen wir Ihnen gerne einen kostenlosen und unverbindlichen Kostenvoranschlag mit weiteren hilfreichen Informationen.

Sie beauftragen uns

Wenn Sie das Scheidungsformular ausgefüllt und die Vollmacht unterschrieben haben, sind wir von Ihnen beauftragt.

Scheidungsantrag wird erstellt und bei Gericht eingereicht

Wir erstellen Ihren Scheidungsantrag und reichen ihn mit Ihrer Heiratsurkunde (und den Geburtsurkunden der Kinder) beim zuständigen Familiengericht ein.

Scheidungstermin wird vom Gericht festgelegt

Das Gericht führt mithilfe der Rententräger die Berechnung des Versorgungsausgleichs durch und legt im Anschluss den Scheidungstermin fest.

    Füllen Sie das Scheidungsformular aus

    Ihre Angaben

    Angaben zum Ehepartner:

    Wohnt noch einer der Eheleute in der Ehewohnung?


    Angaben zur Ehe:

    * Sie können auch bereits in der Ehewohnung getrennt gewesen sein.

    ** kann nachgereicht werden.


    Wie erfolgte die Trennung?


    Gibt es gemeinsame minderjährige Kinder?


    Hat Ihr Ehepartner der Scheidung zugestimmt?

    Haben Sie einen Ehevertrag oder sonstige notarielle Vereinbarungen?


    Muss der Versorgungsausgleich durchgeführt werden?

    Erklärung: Ausgleich der Rentenanwartschaften; ab 3 Jahren Ehedauer (inkl. Trennungsjahr) ist der Versorgungsausgleich vom Gericht durchzuführen, falls er nicht von Ihnen durch notarielle Vereinbarung ausgeschlossen wird.


    Möchten Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen?

    (Nur möglich, falls Sie für die Verfahrenskosten nicht aufkommen können.)


    Sind sonstige Verfahren in Familiensachen bei einem Gericht anhängig?

    Dokumenten-Upload:

    Hier können Sie z.B. Ihre Heiratsurkunde, eine notarielle Vereinbarung und bei Kindern deren Geburtsurkunde(n) hochladen. Diese Urkunden können aber auch nachgereicht werden.

    (bitte klicken um Datei auszuwählen)

    Datenübermittlung


    Datenschutz/AGB/Widerrufsrecht




    Vollmacht / Rücksprache



    Mit Ihrer Unterschrift bevollmächtigen Sie Kanzlei Schüßler zur Einreichung des Scheidungsantrages beim zuständigen Amtsgericht.