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Fragebogen zum Versorgungsausgleich

Scheidungskosten berechnen

Was kostet eine Scheidung?

Dass eine Scheidung eine äußerst kostspielige Angelegenheit ist, wissen Sie selbst. Die gemeinsame Wohnung muss aufgegeben und oftmals zwei neue Wohnungen angemietet werden. Auch die bisherigen Möbel müssen aufgeteilt oder neu angeschafft werden. Weiterhin vermindert der Unterhalt für Kinder das verfügbare Budget. Es steht also außer Frage, dass eine Scheidung mit finanziellen Einbußen verbunden ist. Wir sorgen dafür, dass die Rechtsanwaltsgebühren so gering wie möglich bleiben.

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Erklärung: Ausgleich der Rentenanwartschaften; ab 3 Jahren Ehedauer (inkl. Trennungsjahr) ist der Versorgungsausgleich vom Gericht durchzuführen, falls er nicht von Ihnen durch notarielle Vereinbarung ausgeschlossen wird.

Häufig gestellte Fragen

Die Kosten des Scheidungsverfahrens setzen sich aus den gesetzlich festgelegten Rechtsanwaltsgebühren und den Gerichtskosten zusammen, die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gerichtskostengesetz (GKG) berechnet werden. Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit Kanzlei Schüßler zahlen Sie nur die gesetzlich vorgegebenen Mindestgebühren; die Gerichtskosten werden hälftig geteilt.
Um einen Überblick zu erhalten, nutzen Sie gerne unseren kostenlosen Scheidungskostenrechner.
Wir berechnen Ihnen nur die gesetzlichen Mindestgebühren – günstiger geht es nicht. Eine Scheidung ohne Anwalt ist in Deutschland nicht möglich, aber bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es aus, nur einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der dann den Scheidungsantrag für eine Partei stellt. Voraussetzung ist, dass der andere Ehepartner dem Antrag zustimmt; andernfalls muss auch dieser einen eigenen Anwalt beauftragen.

Eine Online Scheidung ist nicht kostenlos; gesetzlich vorgeschriebene Vergütungen für den Rechtsanwalt und Gerichtskosten müssen bezahlt werden. Bei finanziellen Schwierigkeiten können Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen, die vom Familiengericht durch vollständige Kostenübernahme oder auf Raten bewilligt werden kann. Beachten Sie jedoch, dass bei Ablehnung der Scheidung durch den Partner oder bei veränderten Umständen zusätzliche Kosten entstehen können, die nicht durch die Verfahrenskostenhilfe gedeckt sind, und dass das Gericht bis zu vier Jahre nach der Scheidung Ihre finanzielle Lage überprüfen kann.