Jetzt Scheidungskosten berechnen
So einfach und unkompliziert läuft die Online Scheidung ab
Mit unserem Scheidungskostenrechner können Sie sich direkt anzeigen lassen, welche Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren (Scheidungskosten) auf Sie zukommen. Auf Wunsch erhalten Sie ebenfalls sofort einen kostenlosen und unverbindlichen Kostenvoranschlag mit weiteren hilfreichen Informationen.
Wenn Sie sich für uns entschieden haben, füllen Sie hier unser Scheidungsformular aus. Wir erstellen dann unverzüglich Ihren Scheidungsantrag und reichen ihn beim zuständigen Familiengericht ein.
Nach der Durchführung des Versorgungsausgleichs legt das Gericht den Scheidungstermin fest, zu dem beide Ehegatten erscheinen müssen. Die Verhandlung dauert ca. 15 Minuten. Danach sind Sie geschieden.
Wenn alle Ihre Fragen beantwortet sind, können Sie unser Scheidungsformular ausfüllen und uns somit zum Einreichen Ihrer Scheidung beauftragen.
Die Voraussetzung für eine Scheidung ist die Trennung der Ehepartner, die mindestens seit einem Jahr bestehen muss, wobei das Trennungsjahr den Bruch der häuslichen Gemeinschaft bedeutet. Eine räumliche Trennung ist nicht zwingend notwendig, solange die Eheleute klar erkennbar getrennt leben und keine Gemeinschaft mehr besteht. Für eine reibungslose Online Scheidung sollten sich die Ehegatten über finanzielle Aspekte und Fragen des Unterhalts, Sorgerechts sowie Umgangsrechts einig sein, da dies das Verfahren vereinfacht.
Sofern der Versorgungsausgleich von Amts wegen durchzuführen ist, müssen Sie ihn aktiv ausschließen, wenn Sie ihn nicht durchführen möchten.
Der Ausschluss des Versorgungsausgleichs ist nur auf zwei Wegen möglich:
1. durch eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung (Ehevertrag) oder
2. durch einen zweiten Rechtsanwalt, der den Antragsgegner / die Antragsgegnerin nur im Scheidungstermin vertritt, um dort den Versorgungsausgleich auszuschließen. Wenn Sie sich für diese Variante entscheiden, sprechen Sie Kanzlei Schüßler gerne nach Beauftragung direkt an.
Eine Scheidung führt meist zu Unterhaltspflichten und -ansprüchen, die sich sowohl auf Ehegattenunterhalt als auch auf Kindesunterhalt beziehen. Ehegattenunterhalt kann unter bestimmten Voraussetzungen wie Kindererziehung oder Einkommensungleichgewicht geltend gemacht werden, während der Kindesunterhalt nach der „Düsseldorfer Tabelle“ berechnet wird. Rechtsanwalt Sven Schüßler steht Ihnen bei allen Fragen und Unklarheiten zum Thema Unterhaltspflichten und -ansprüchen zur Verfügung.
Rechtsanwaltsgebühren | 2.159,85 |
Gerichtsgebühren | 324 |
Scheidungskosten gesamt | 2.483,85 |
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Wir senden Ihnen gerne den ausführlichen Kostenvoranschlag per Mail zu. Füllen Sie dazu einfach diese Felder aus.
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