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Fragebogen zum Versorgungsausgleich

Ihre Vorteile auf einen Blick

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Was kostet eine Online Scheidung?

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Erklärung: Ausgleich der Rentenanwartschaften; ab 3 Jahren Ehedauer (inkl. Trennungsjahr) ist der Versorgungsausgleich vom Gericht durchzuführen, falls er nicht von Ihnen durch notarielle Vereinbarung ausgeschlossen wird.

Ablauf der Online Scheidung

So einfach und unkompliziert läuft die Online Scheidung ab

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Mit unserem Scheidungskostenrechner können Sie sich direkt anzeigen lassen, welche Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren (Scheidungskosten) auf Sie zukommen. Auf Wunsch erhalten Sie ebenfalls sofort einen kostenlosen und unverbindlichen Kostenvoranschlag mit weiteren hilfreichen Informationen.

Scheidungsantrag wird erstellt und eingereicht​

Wenn Sie sich für uns entschieden haben, füllen Sie hier unser Scheidungsformular aus. Wir erstellen dann unverzüglich Ihren Scheidungsantrag und reichen ihn beim zuständigen Familiengericht ein.

Scheidungstermin wird festgelegt​

Nach der Durchführung des Versorgungsausgleichs legt das Gericht den Scheidungstermin fest, zu dem beide Ehegatten erscheinen müssen. Die Verhandlung dauert ca. 15 Minuten. Danach sind Sie geschieden.

Jetzt Scheidung einfach online einreichen:

Wenn alle Ihre Fragen beantwortet sind, können Sie unser Scheidungsformular ausfüllen und uns somit zum Einreichen Ihrer Scheidung beauftragen.

Häufig gestellte Fragen

Der Besuch in der Anwaltskanzlei bedeutet nicht nur einen enormen Zeitaufwand, sondern auch die Schwierigkeit, einem fremden Anwalt die persönliche Situation zu schildern. Der Vorteil der Online Scheidung ist, dass ein Besuch in der Kanzlei nicht notwendig ist und die Kommunikation telefonisch, per Post oder E-Mail erfolgen kann. Zudem können erhebliche Kosten gespart werden, da für eine einvernehmliche Scheidung nur ein Rechtsanwalt benötigt wird und Sie sich auf ihr Privatleben und den Beruf konzentrieren können, während Kanzlei Schüßler alles Weitere übernimmt.
Sobald einer oder beide Partner die Entscheidung getroffen haben, sich scheiden zu lassen, kann das einfache Verfahren der Online Scheidung gewählt werden, indem einer der Ehepartner das Scheidungsformular ausfüllt und an Kanzlei Schüßler sendet. Die benötigten Unterlagen können bequem von zuhause aus im Scheidungsformular hochgeladen oder per Scan an Kanzlei Schüßler gesendet werden. Nach Übermittlung des Formulars erstellt Kanzlei Schüßler den Scheidungsantrag und reicht ihn beim zuständigen Familiengericht ein.
Eine Scheidung ohne Rechtsanwalt ist in Deutschland nicht möglich, aber bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es aus, nur einen Anwalt zu beauftragen, der den Scheidungsantrag bei Gericht einreicht. Diese Vorgehensweise setzt voraus, dass die andere Partei dem Antrag lediglich zustimmt, ansonsten benötigt sie einen eigenen Anwalt. Der große Vorteil ist, dass die Parteien die Kosten teilen und die Scheidungskosten dadurch erheblich reduziert werden, da nur die Gebühren eines Anwalts anfallen; eine Kostenteilungsvereinbarung kann auf Wunsch zugesandt werden.
Wir führen Online Scheidungen in ganz Deutschland durch, ohne regionale Begrenzung, da der persönliche Termin in der Kanzlei entfällt. Ihre Unterlagen können Sie bequem per E-Mail oder Post übermitteln, lediglich beim abschließenden Scheidungstermin vor Gericht müssen alle Beteiligten anwesend sein. Durch unser bundesweites Netzwerk an Partnerkanzleien und Partneranwälten stellen wir eine ordnungsgemäße Begleitung zum Scheidungstermin vor jedem deutschen Gericht sicher.
Kanzlei Schüßler führt auch internationale Online-Scheidungen durch, wenn sich einer oder beide Ehepartner im Ausland aufhalten oder einer der Partner eine andere Nationalität hat. Eine internationale Online-Scheidung ist selbst dann möglich, wenn einer der Ehegatten bereits wieder im Ausland lebt. Kanzlei Schüßler berät Sie gerne über die Voraussetzungen.

Die Voraussetzung für eine Scheidung ist die Trennung der Ehepartner, die mindestens seit einem Jahr bestehen muss, wobei das Trennungsjahr den Bruch der häuslichen Gemeinschaft bedeutet. Eine räumliche Trennung ist nicht zwingend notwendig, solange die Eheleute klar erkennbar getrennt leben und keine Gemeinschaft mehr besteht. Für eine reibungslose Online Scheidung sollten sich die Ehegatten über finanzielle Aspekte und Fragen des Unterhalts, Sorgerechts sowie Umgangsrechts einig sein, da dies das Verfahren vereinfacht.

Der Versorgungsausgleich sorgt für die gerechte Verteilung der Rentenansprüche, indem jede während der Ehe entstandene Rentenanwartschaft halbiert und beiden Partnern zu 50 Prozent gutgeschrieben wird. Dabei werden Unterschiede in den Rentenanwartschaften ausgeglichen, die durch Kindererziehung, Teilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit entstehen können. Auch betriebliche Altersversorgungen, Lebensversicherungen mit Rentenzahlung und andere Anwartschaften werden in die Berechnung einbezogen, wobei Lebensversicherungen mit Kapitalzahlung nicht berücksichtigt werden.
Der Versorgungsausgleich ist bei Ehen, die länger als 3 Jahre bestanden haben, verpflichtend durchzuführen und berücksichtigt auch die Trennungszeit, wobei die Eheleute nach Eingang des Scheidungsantrags einen Fragebogen des Gerichts ausfüllen müssen, damit das Gericht die notwendigen Auskünfte zur Berechnung einholen kann. Alternativ kann der Versorgungsausgleich entweder durch eine notarielle Vereinbarung oder durch einen gerichtlichen Vergleich während des Scheidungstermins ausgeschlossen werden, wobei bei letzter Variante beide Parteien anwaltlich vertreten sein müssen. 
Ehepartner, die kürzer als 3 Jahre verheiratet waren, können den Versorgungsausgleich freiwillig beantragen, wobei bei kleinen Ausgleichswerten oder geringem Wertunterschied davon abgeraten wird; in diesem Fall sollten Sie Rechtsanwalt Schüßler ausdrücklich informieren.

Sofern der Versorgungsausgleich von Amts wegen durchzuführen ist, müssen Sie ihn aktiv ausschließen, wenn Sie ihn nicht durchführen möchten.

Der Ausschluss des Versorgungsausgleichs ist nur auf zwei Wegen möglich:

1. durch eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung (Ehevertrag) oder

2. durch einen zweiten Rechtsanwalt, der den Antragsgegner / die Antragsgegnerin nur im Scheidungstermin vertritt, um dort den Versorgungsausgleich auszuschließen. Wenn Sie sich für diese Variante entscheiden, sprechen Sie Kanzlei Schüßler gerne nach Beauftragung direkt an.

Eine Scheidung führt meist zu Unterhaltspflichten und -ansprüchen, die sich sowohl auf Ehegattenunterhalt als auch auf Kindesunterhalt beziehen. Ehegattenunterhalt kann unter bestimmten Voraussetzungen wie Kindererziehung oder Einkommensungleichgewicht geltend gemacht werden, während der Kindesunterhalt nach der „Düsseldorfer Tabelle“ berechnet wird. Rechtsanwalt Sven Schüßler steht Ihnen bei allen Fragen und Unklarheiten zum Thema Unterhaltspflichten und -ansprüchen zur Verfügung.

Es wird zwischen gemeinsamem und alleinigem Sorgerecht unterschieden, wobei der Normalfall das gemeinsame Sorgerecht ist, bei dem beide Elternteile gleichberechtigt über bedeutende Entscheidungen wie den Aufenthalt des Kindes, die Schulwahl und die berufliche Ausbildung entscheiden. Das alleinige Sorgerecht muss vor dem Familiengericht beantragt werden und kann nur entzogen werden, wenn die Eltern so zerstritten sind, dass sie keine gemeinsamen Entscheidungen mehr treffen können. Unabhängig von der Sorgerechtsform sollte der Umgang mit dem Kind einvernehmlich geklärt werden, wobei das Familiengericht bei Uneinigkeit per Beschluss entscheiden kann; Rechtsanwalt Schüßler steht für Fragen zur Verfügung.
Bei einer Scheidung müssen die während der Ehe zusammengelegten Finanzen, wie Bankkonten, Schulden, Vermögen und Versicherungen, getrennt werden. Das während der Ehe gemeinsam erworbene Vermögen wird nach dem Prinzip der Zugewinngemeinschaft aufgeteilt, es sei denn, es liegt eine notariell beurkundete andere Vereinbarung vor. Gemeinsame Mietverträge und die Krankenversicherung müssen ebenfalls entsprechend aufgeteilt oder geklärt werden und die Steuerklasse muss spätestens im Jahr nach der Trennung geändert werden; Rechtsanwalt Schüßler berät Sie gerne bei der Klärung dieser finanziellen Angelegenheiten.
Eine Scheidung ohne Rechtsanwalt ist in Deutschland nicht möglich, da der Scheidungsantrag von einem Anwalt erstellt und beim Familiengericht eingereicht werden muss. Bei einer einvernehmlichen Scheidung beauftragt der Antragsteller einen Rechtsanwalt und der andere stimmt der Scheidung lediglich zu. Der Rechtsanwalt vertritt nur den Antragsteller und von diesem sind auch die Gebühren des Rechtsanwalts zu tragen; die Gebühren können allerdings unter den Ehepartnern geteilt werden; bei Bedarf kann Rechtsanwalt Schüßler eine Kostenteilungsvereinbarung erstellen.
Es ist gesetzlich geregelt, welches Gericht für das Scheidungsverfahren zuständig ist.
1. Fall
Haben die Ehepartner gemeinsame minderjährige Kinder, ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Ehepartner mit den gemeinsamen minderjährigen Kindern lebt.
2. Fall
Falls es keine minderjährigen Kinder gibt, ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Ort die Ehepartner zuletzt zusammen gelebt haben und mindestens einer der Eheleute noch in diesem Gerichtsbezirk wohnt.
3. Fall
Gibt es keine minderjährigen Kinder, keiner der Ehegatten lebt mehr in dem Ort, in dem man früher zusammen gelebt hat: Dann ist das Amtsgericht des Ortes zuständig, in dem der andere Ehepartner (Antragsgegner/Antragsgegnerin) lebt.

Das sagen unsere Mandanten