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Das Wichtigste zuerst: Online die Scheidung einleiten – ohne Qualitätskompromisse
Eine Online-Scheidung ermöglicht die digitale Vorbereitung und Abwicklung vieler Schritte Ihrer einvernehmlichen Scheidung – rechtssicher, zeitsparend und ortsunabhängig. Sie reichen Ihre Daten und Unterlagen digital ein, lassen den Scheidungsantrag anwaltlich erstellen und reichen ihn beim zuständigen Familiengericht ein. So sparen Sie Wege, behalten volle Transparenz über Fristen und Kosten und beschleunigen den Start Ihres Verfahrens – bei identischer rechtlicher Wirkung wie in der klassischen Mandatserteilung vor Ort.
Vorteile der Online-Scheidung
- Schneller Start: Digitale Erfassung verkürzt die Zeit bis zur Antragstellung beim Familiengericht.
- Ortsunabhängig: Deutschlandweit nutzbar – ideal bei Umzug, beruflicher Auslastung oder Entfernung.
- Transparente Kosten: Abrechnung nach RVG; Verfahrenskostenhilfe ist bei Bedürftigkeit möglich.
- Rechtssicher: Der Scheidungsantrag wird anwaltlich vorbereitet und beim Familiengericht eingereicht.
- Diskret und effizient: Dokumente und Kommunikation erfolgen strukturiert, sicher und nachvollziehbar.
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Ablauf der Online-Scheidung
1
Kurze Vorprüfung: Digitale Aufnahme Ihrer Eckdaten (Trennungsjahr, Kinder, Versorgungsausgleich, Unterhalt).
2
Mandat und Unterlagen: Digitale Mandatserteilung; Einreichung relevanter Dokumente (z. B. Heiratsurkunde, Daten zu Rentenversicherungen für den Versorgungsausgleich).
3
Scheidungsantrag: Anwaltliche Ausarbeitung und Einreichung beim zuständigen Familiengericht.
4
Versorgungsausgleich: Das Gericht führt regelmäßig den Ausgleich der Rentenanwartschaften durch (Ausnahmen u. a. bei kurzer Ehe).
5
Gerichtstermin: Kurzer Anhörungstermin zur Scheidung; bei Einvernehmen dauert er in der Praxis oft nur wenige Minuten.
6
Beschluss: Zustellung des rechtskräftigen Scheidungsbeschlusses.
Rechtliche Grundlagen und was Sie wissen sollten
Eine Scheidung setzt grundsätzlich das Trennungsjahr voraus (§ 1565, § 1566 BGB). Mindestens die antragstellende Partei benötigt anwaltliche Vertretung. Bei einvernehmlicher Scheidung kann die andere Partei den Scheidungsantrag zustimmen, ohne selbst einen Anwalt zu beauftragen. Der Versorgungsausgleich wird vom Gericht von Amts wegen durchgeführt, es sei denn, er ist wirksam (z. B. notariell) ausgeschlossen oder es greift eine gesetzliche Ausnahme. Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gerichtskostengesetz; bei finanzieller Bedürftigkeit kommt Verfahrenskostenhilfe in Betracht. Online-Vorbereitung ersetzt nicht den richterlichen Anhörungstermin, sie macht den Weg dorthin jedoch deutlich einfacher.
Für wen eignet sich die Online-Scheidung?
Optimal ist der digitale Weg bei einvernehmlicher Scheidung, wenn beide Seiten das Trennungsjahr bestätigt haben und keine komplexen Streitpunkte (Vermögen, Unternehmen, internationales Recht) die Sache verzögern. Auch bei komplexeren Konstellationen lässt sich die Mandatierung online effizient starten; die individuelle rechtliche Bewertung bleibt dennoch unerlässlich.
Praxis-Checkliste für eine reibungslose Abwicklung
Vollständige Unterlagen und klare Angaben zum Trennungszeitpunkt, zu gemeinsamen Kindern und Vermögensfragen beschleunigen die Bearbeitung durch das Familiengericht. Einvernehmliche Lösungen (z. B. zu Unterhalt, Umgang und Hausrat) senken Aufwand, Dauer und Kosten. Digitale Checklisten helfen, fehlende Dokumente frühzeitig zu identifizieren – so vermeiden Sie Verzögerungen beim Versorgungsausgleich.
Was kostet eine Online Scheidung?
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FAQ zur Online-Scheidung
Ist eine Online-Scheidung in Deutschland „echte“ Scheidung?
Ja. Die Online-Scheidung ist keine andere Rechtsform, sondern eine digitale Mandatierung und Vorbereitung. Die Scheidung selbst wird wie üblich vom Familiengericht ausgesprochen.
Brauche ich zwingend einen Anwalt?
Ja, zumindest die antragstellende Partei. Für die Zustimmung zur einvernehmlichen Scheidung benötigt die andere Seite keinen eigenen Anwalt.
Wie lange dauert es?
Die Dauer hängt insbesondere von der Bearbeitung des Versorgungsausgleichs und der Auslastung des Gerichts ab. Eine zügige Daten- und Unterlagenlieferung beschleunigt das Verfahren.
Welche Kosten entstehen?
Anwaltliche und gerichtliche Gebühren berechnen sich nach dem Verfahrenswert nach RVG und GKG. In geeigneten Fällen ist Verfahrenskostenhilfe möglich.
Können wir den Versorgungsausgleich ausschließen?
Ein Ausschluss ist möglich, muss aber wirksam vereinbart sein (z. B. notariell). Ohne wirksamen Ausschluss führt das Gericht den Versorgungsausgleich grundsätzlich durch.
Nächster Schritt: Online-Scheidung starten
Informieren Sie sich und nehmen Sie Kontakt auf, um Ihre Scheidung digital vorzubereiten und rechtssicher einzuleiten. Besuchen Sie kanzlei-schuessler.de und schildern Sie kurz Ihr Anliegen – so erhalten Sie zügig eine Einschätzung und den Weg zum Scheidungsantrag.
