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Fragebogen zum Versorgungsausgleich

Inhaltsverzeichnis

Was bedeutet „einverständliche Scheidung“ konkret?

Bei der einverständlichen Scheidung stimmen beide Ehepartner der Scheidung zu und es bestehen keine streitigen Scheidungsfolgen mehr. Dazu zählen typischerweise Unterhalt (Kindesunterhalt, nachehelicher Unterhalt), Zugewinnausgleich, Hausrat, Immobilienthemen, elterliche Sorge und Umgangsrecht. Rechtliche Grundlage sind insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen (FamFG). Das Trennungsjahr ist in der Regel Voraussetzung; Ausnahmen (Härtefallscheidung) sind selten und an hohe Hürden geknüpft.

Inhaltsverzeichnis

Ablauf der einverständlichen Scheidung – kompakt

1

Trennung und Klärung der Scheidungsfolgen: Einigung über Unterhalt, Vermögensaufteilung, Kinderfragen und Wohnsituation.

2

Scheidungsantrag: Der Antrag wird über eine anwaltliche Vertretung beim zuständigen Familiengericht (Amtsgericht) eingereicht.

3

Versorgungsausgleich: Das Gericht klärt die Rentenanwartschaften. Bei einer Ehezeit unter drei Jahren findet er nur auf Antrag statt.

4

Termin vor dem Familiengericht: Persönliches Erscheinen beider Ehegatten; die Zustimmung zur Scheidung wird protokolliert.

5

Scheidungsbeschluss: Nach Rechtskraft sind Sie geschieden; die getroffenen Regelungen verschaffen Rechtssicherheit.

Kosten, Dauer und Vorteile der einverständlichen Scheidung

Die Verfahrenskosten (Gerichts- und Anwaltskosten) richten sich nach dem Verfahrenswert. Ein wesentlicher Vorteil der einverständlichen Scheidung: Es genügt, wenn die antragstellende Partei anwaltlich vertreten ist. Die andere Partei kann zustimmen, ohne eigene Anträge zu stellen; dadurch bleiben die Kosten häufig überschaubar. Die Dauer hängt maßgeblich vom Versorgungsausgleich ab. Sind die Auskünfte zeitnah vollständig, verläuft das Verfahren in der Regel deutlich schneller als in streitigen Konstellationen. Nutzenorientiert betrachtet bedeutet das: planbare Schritte, weniger Eskalationspotenzial und eine stabile Basis für die Zeit nach der Scheidung.

Rechtssicherheit durch Scheidungsfolgenvereinbarung

Damit die einverständliche Scheidung tragfähig bleibt, empfiehlt sich eine Scheidungsfolgenvereinbarung. Diese kann notariell beurkundet oder im Gerichtstermin protokolliert werden. Typische Inhalte: Zugewinnausgleich, Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang, Hausrat und Immobilienlösung. Der Vorteil: klare, verbindliche Regelungen – und damit weniger Risiko späterer Auseinandersetzungen.

Welche Unterlagen sind sinnvoll?

  • Heiratsurkunde sowie Nachweise über das Trennungsdatum
  • Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
  • Einkommens- und Vermögensnachweise (für Unterhalt/Zugewinnausgleich)
  • Rentenversicherungsnummern und Auskünfte zu Anrechten (Versorgungsausgleich)
  • Bestehende Verträge, Grundbuchauszüge und Versicherungsunterlagen, soweit relevant

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Erklärung: Ausgleich der Rentenanwartschaften ...

Häufige Fragen zur einverständlichen Scheidung

Benötigen wir zwei Anwälte?

Anwaltszwang beim Scheidungsantrag Die antragstellende Person muss anwaltlich vertreten sein. Die andere Person kann der Scheidung zustimmen, ohne eigene Anträge zu stellen.

Regelfall ist das Trennungsjahr. Nur in besonderen Härtefällen kann es Ausnahmen geben. Diese sind eng begrenzt und müssen vom Gericht geprüft werden.

Das Familiengericht klärt die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften von Amts wegen. Bei einer Ehezeit unter drei Jahren erfolgt der Versorgungsausgleich nur auf Antrag.

Bei der einverständlichen Scheidung werden diese Punkte vorab einvernehmlich geklärt und in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festgehalten, die notarielle oder gerichtliche Form erhält.

Zuständig ist das Familiengericht (Amtsgericht). Die konkrete örtliche Zuständigkeit richtet sich nach gesetzlichen Kriterien, etwa Wohnsitz und Kindersituation.

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Die wichtigsten Begriffe zur Scheidung im Überblick