Einverständliche Scheidung: schnell, fair und rechtssicher zum Abschluss
Eine einverständliche Scheidung (häufig auch einvernehmliche Scheidung genannt) spart Zeit, Nerven und Kosten – vorausgesetzt, die wichtigsten Punkte sind geklärt und der Ablauf ist sauber vorbereitet. Mit klaren Vereinbarungen, juristisch korrekten Anträgen und einem strukturierten Vorgehen gelangen Sie rechtssicher zur Scheidung, ohne unnötige Konflikte zu provozieren.
Inhaltsverzeichnis
Was bedeutet „einverständliche Scheidung“ konkret?
Bei der einverständlichen Scheidung stimmen beide Ehepartner der Scheidung zu und es bestehen keine streitigen Scheidungsfolgen mehr. Dazu zählen typischerweise Unterhalt (Kindesunterhalt, nachehelicher Unterhalt), Zugewinnausgleich, Hausrat, Immobilienthemen, elterliche Sorge und Umgangsrecht. Rechtliche Grundlage sind insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen (FamFG). Das Trennungsjahr ist in der Regel Voraussetzung; Ausnahmen (Härtefallscheidung) sind selten und an hohe Hürden geknüpft.
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Ablauf der einverständlichen Scheidung – kompakt
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Kosten, Dauer und Vorteile der einverständlichen Scheidung
Rechtssicherheit durch Scheidungsfolgenvereinbarung
Welche Unterlagen sind sinnvoll?
- Heiratsurkunde sowie Nachweise über das Trennungsdatum
- Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
- Einkommens- und Vermögensnachweise (für Unterhalt/Zugewinnausgleich)
- Rentenversicherungsnummern und Auskünfte zu Anrechten (Versorgungsausgleich)
- Bestehende Verträge, Grundbuchauszüge und Versicherungsunterlagen, soweit relevant
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Häufige Fragen zur einverständlichen Scheidung
Benötigen wir zwei Anwälte?
Anwaltszwang beim Scheidungsantrag Die antragstellende Person muss anwaltlich vertreten sein. Die andere Person kann der Scheidung zustimmen, ohne eigene Anträge zu stellen.
Ist die einverständliche Scheidung ohne Trennungsjahr möglich?
Regelfall ist das Trennungsjahr. Nur in besonderen Härtefällen kann es Ausnahmen geben. Diese sind eng begrenzt und müssen vom Gericht geprüft werden.
Wie läuft der Versorgungsausgleich ab?
Das Familiengericht klärt die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften von Amts wegen. Bei einer Ehezeit unter drei Jahren erfolgt der Versorgungsausgleich nur auf Antrag.
Wie werden Unterhalt und Zugewinnausgleich geregelt?
Bei der einverständlichen Scheidung werden diese Punkte vorab einvernehmlich geklärt und in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festgehalten, die notarielle oder gerichtliche Form erhält.
Welches Gericht ist zuständig?
Zuständig ist das Familiengericht (Amtsgericht). Die konkrete örtliche Zuständigkeit richtet sich nach gesetzlichen Kriterien, etwa Wohnsitz und Kindersituation.
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