Jetzt Scheidungskosten berechnen
So einfach und unkompliziert läuft die Online Scheidung ab
Mit unserem Scheidungskostenrechner können Sie sich direkt anzeigen lassen, welche Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren (Scheidungskosten) auf Sie zukommen. Auf Wunsch erhalten Sie ebenfalls sofort einen kostenlosen und unverbindlichen Kostenvoranschlag mit weiteren hilfreichen Informationen.
Wenn Sie sich für uns entschieden haben, füllen Sie hier unser Scheidungsformular aus. Wir erstellen dann unverzüglich Ihren Scheidungsantrag und reichen ihn beim zuständigen Familiengericht ein.
Nach der Durchführung des Versorgungsausgleichs legt das Gericht den Scheidungstermin fest, zu dem beide Ehegatten erscheinen müssen. Die Verhandlung dauert ca. 15 Minuten. Danach sind Sie geschieden.
Wenn alle Ihre Fragen beantwortet sind, können Sie unser Scheidungsformular ausfüllen und uns somit zum Einreichen Ihrer Scheidung beauftragen.
Der Besuch in der Anwaltskanzlei bedeutet nicht nur einen enormen Zeitaufwand, sondern auch die Schwierigkeit, einem fremden Anwalt die persönliche Situation zu schildern. Der Vorteil der Online Scheidung ist, dass ein Besuch in der Kanzlei nicht notwendig ist und die Kommunikation telefonisch, per Post oder E-Mail erfolgen kann. Zudem können erhebliche Kosten gespart werden, da für eine einvernehmliche Scheidung nur ein Rechtsanwalt benötigt wird und Sie sich auf ihr Privatleben und den Beruf konzentrieren können, während Kanzlei Schüßler alles Weitere übernimmt.
Sobald einer oder beide Partner die Entscheidung getroffen haben, sich scheiden zu lassen, kann das einfache Verfahren der Online Scheidung gewählt werden, indem einer der Ehepartner das Scheidungsformular ausfüllt und an Kanzlei Schüßler sendet. Die benötigten Unterlagen können bequem von zuhause aus im Scheidungsformular hochgeladen oder per Scan an Kanzlei Schüßler gesendet werden. Nach Übermittlung des Formulars erstellt Kanzlei Schüßler den Scheidungsantrag und reicht ihn beim zuständigen Familiengericht ein.
Sofern der Versorgungsausgleich von Amts wegen durchzuführen ist, müssen Sie ihn aktiv ausschließen, wenn Sie ihn nicht durchführen möchten.
Der Ausschluss des Versorgungsausgleichs ist nur auf zwei Wegen möglich:
1. durch eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung (Ehevertrag) oder
2. durch einen zweiten Rechtsanwalt, der den Antragsgegner / die Antragsgegnerin nur im Scheidungstermin vertritt, um dort den Versorgungsausgleich auszuschließen. Wenn Sie sich für diese Variante entscheiden, sprechen Sie Kanzlei Schüßler gerne nach Beauftragung direkt an.
Es ist gesetzlich geregelt, welches Gericht für das Scheidungsverfahren zuständig ist.
1. Fall
Haben die Ehepartner gemeinsame minderjährige Kinder, ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Ehepartner mit den gemeinsamen minderjährigen Kindern lebt.
2. Fall
Falls es keine minderjährigen Kinder gibt, ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Ort die Ehepartner zuletzt zusammen gelebt haben und mindestens einer der Eheleute noch in diesem Gerichtsbezirk wohnt.
3. Fall
Gibt es keine minderjährigen Kinder, keiner der Ehegatten lebt mehr in dem Ort, in dem man früher zusammen gelebt hat: Dann ist das Amtsgericht des Ortes zuständig, in dem der andere Ehepartner (Antragsgegner/Antragsgegnerin) lebt.
Rechtsanwaltsgebühren | 2.159,85 |
Gerichtsgebühren | 324 |
Scheidungskosten gesamt | 2.483,85 |
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Wir senden Ihnen gerne den ausführlichen Kostenvoranschlag per Mail zu. Füllen Sie dazu einfach diese Felder aus.
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