Ehegattenunterhalt: Schnell Klarheit gewinnen – mit der Kanzlei Schüssler
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Was bedeutet Ehegattenunterhalt?
Ehegattenunterhalt umfasst zum einen den Trennungsunterhalt während des Getrenntlebens (§ 1361 BGB) und zum anderen den nachehelichen Unterhalt nach der Scheidung (§§ 1569 ff. BGB). Grundlage ist stets der Bedarf und die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen. Maßgeblich ist das bereinigte Nettoeinkommen, der eheprägende Lebensstandard sowie ein angemessener Selbstbehalt. Orientierung für die Unterhaltsberechnung geben die Unterhaltsleitlinien der Oberlandesgerichte (u. a. Düsseldorfer Tabelle mit Anmerkungen). Wichtig: Unterhalt wird in der Regel erst ab Aufforderung oder Verzug geschuldet – handeln Sie daher frühzeitig.
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So gehen wir vor: Unterhaltsberechnung und Bedarfsermittlung
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Erstprüfung: Klärung von Trennungsunterhalt und/oder nachehelichem Unterhalt, Chancen-Risiken-Analyse nach BGB und Leitlinien der OLG.
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Datenerhebung: Sorgfältige Zusammenstellung und Prüfung von Einkommensnachweisen, berufsbedingten Aufwendungen, Krankenversicherung, Schulden u. a.
3
Unterhaltsberechnung: Ermittlung des bereinigten Nettoeinkommens, Bedarfsermittlung, Prüfung von Erwerbsobliegenheit und Selbstbehalt.
4
Verhandlung: Anspruchsbezifferung, Fristsetzung, Vergleichsverhandlungen mit Fokus auf nachhaltige und vollstreckbare Lösungen.
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Sicherung: Vollstreckbarkeit von Vereinbarungen, Titelbeschaffung (z. B. gerichtlicher Beschluss) und Abänderung bei wesentlichen Änderungen.
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Typische Stolpersteine – und wie Sie diese vermeiden
- Unvollständige Belege: Ohne vollständige Einkommens- und Ausgabenunterlagen wird die Berechnung angreifbar.
- Falsches Einkommen: Maßgeblich ist das bereinigte Nettoeinkommen, nicht das Brutto oder das unbereinigte Netto.
- Verspätete Geltendmachung: Unterhaltsansprüche sollten frühzeitig beziffert und schriftlich geltend gemacht werden.
- Unklare Vereinbarungen: Private Absprachen ohne rechtliche Prüfung sind oft nicht belastbar oder nicht vollstreckbar.
Vereinbarungen, Titel und Vollstreckung: Expertise, Belege und Datenerhebung, Nachvollziehbarkeit
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FAQ: Häufige Fragen zum Ehegattenunterhalt
Was ist der Unterschied zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt?
Ab wann erhalte ich Unterhalt?
Wie wird der Ehegattenunterhalt berechnet?
Kann ich Unterhalt durch Vereinbarung regeln?
Kann sich der Unterhalt später ändern?
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