Typische Themen, die im Gerichtsverfahren und vor dem Familiengericht geklärt werden sollten
Trennungsjahr, Scheidungsantrag und Ablauf
In der Regel setzt die Scheidung das Trennungsjahr voraus. Entscheidend ist, dass die Trennung nachweisbar gelebt wird (z. B. getrennte Haushaltsführung). Wir erläutern Ihnen, welche Angaben im Scheidungsantrag wichtig sind, welche Unterlagen typischerweise benötigt werden und wie der Ablauf vor dem Familiengericht strukturiert ist. Bei Bedarf unterstützen wir Sie als Fachanwalt für Familienrecht.
Unterhalt: Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, nachehelicher Unterhalt
Unterhalt, insbesondere Trennungsunterhalt, ist oft der grösste Streitpunkt. Maßgeblich sind u. a. Einkommen, Erwerbsobliegenheiten und Bedarf. Beim Kindesunterhalt spielen zudem Altersstufen und Betreuungsanteile eine Rolle. Wir prüfen Ansprüche sorgfältig, vermeiden vorschnelle Zusagen und sorgen für nachvollziehbare Berechnungsgrundlagen.
Zugewinnausgleich, Vermögen und gemeinsame Verpflichtungen
Wer was eingebracht hat, welche Vermögenswerte während der Ehe entstanden sind und welche Schulden bestehen, ist rechtlich relevant. Gerade bei Immobilien, Darlehen oder Selbstständigkeit ist eine saubere Bestandsaufnahme entscheidend. Wir unterstützen Sie dabei, Vermögen zu erfassen, Auskünfte rechtssicher einzufordern und faire Lösungen zu verhandeln.
Kinder im Mittelpunkt: Sorgerecht und Umgangsrecht – tragfähige Regelungen
Wenn Kinder betroffen sind, kommt es weniger auf „gewinnen“ an als auf Stabilität. Das Gesetz stellt das Kindeswohl in den Vordergrund. Wir helfen Ihnen, Regelungen zu entwickeln, die im Alltag funktionieren: verlässliche Modelle, klare Absprachen zu Ferien/Feiertagen und eine Kommunikation, die Konflikte nicht weiter befeuert, mit besonderem Augenmerk auf das Umgangsrecht. Wo Einigungen nicht möglich sind, vertreten wir Ihre Position strukturiert und faktenbasiert.
Versorgungsausgleich: Vorgehen, Unterlagen, nächste Schritte
Damit Sie schnell Orientierung bekommen, arbeiten wir vom ersten Gespräch an mit einem klaren Plan: Was ist dringend? Was ist verhandelbar? Welche Schritte haben Priorität?
- Erstaufnahme Ihrer Situation: Trennung, Kinder, Vermögen, Einkommen, offene Konflikte
- Klärung der Ziele: schnelle Einigung vs. konsequente Durchsetzung einzelner Punkte
- Strukturierung der nächsten Schritte: Unterlagen, Fristen, Kommunikation, Antragstellung
Wenn Sie möchten, übernehmen wir in unserer Kanzlei die Kommunikation mit der Gegenseite, damit Sie entlastet werden und Gespräche nicht immer wieder eskalieren. Melden Sie sich für eine erste Einschätzung – je früher wichtige Weichen gestellt werden, desto mehr Optionen haben Sie; wir bieten kompetente Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt.
FAQs
Für den Scheidungsantrag im Rahmen einer Ehescheidung besteht in Deutschland Anwaltszwang: Mindestens die antragstellende Person muss anwaltlich vertreten sein; eine einvernehmliche Scheidung kann für die andere Seite ohne eigenen Anwalt möglich sein, wobei ein eigener Anwalt sinnvoll sein kann, sobald Folgesachen (z. B. Unterhalt oder Zugewinn) streitig werden.
Hilfreich sind: Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder, Überblick über Einkommen (Gehaltsabrechnungen/Bescheide), Aufstellung von Vermögen/Schulden (Konten, Darlehen), Angaben zum Trennungsdatum sowie vorhandene Vereinbarungen oder Schriftwechsel – je vollständiger die Basis, desto schneller ist eine belastbare Einschätzung möglich.
Die Kosten richten sich vor allem nach dem Verfahrenswert, der sich typischerweise aus Einkommen und ggf. Folgesachen ergibt; daraus berechnen sich Gerichts- und Anwaltsgebühren nach gesetzlichen Vorgaben, sodass die Höhe erst nach den Eckdaten seriös eingeschätzt werden kann.